a) Der geplante Um- und Ausbau der bestehenden Mobilfunkanlage umfasst den Ersatz der bestehenden Rohrantennen an der Mastspitze durch drei Antennenkörper auf einem 20 m hohen, freistehenden Antennenmast. Dieser befindet sich seitlich an der Südfassade des Gebäudes G.________strasse 5b, welches vom Strassenraum zurückversetzt in der zweiten Häuserzeile liegt. Die neuen Antennenmodule haben eine Höhe von 2.10 m, eine Breite von 0.45 m und eine horizontale Ausladung von 1 m. Auf demselben Mast betreibt die Beschwerdegegnerin auf der Masthöhe von 16.70 m eine Telepage-Antenne.