Die vom METAS in seinem technischen Bericht empfohlenen Messmethoden können demzufolge als tauglich und die Hochrechnungen der gemessenen Signalisie- rungs- bzw. Synchronisierungssignale auf den massgebenden Betriebszustand als zulässig betrachtet werden. Dabei hat das Bundesgericht unter Verweis auf die Ausführungen des BAFU insbesondere bestätigt, dass die verschiedenen möglichen Ausprägungen der Datenbeams bei der Hochrechnung des Messresultats auf den Beurteilungswert berücksichtigt werden; zu diesem Zweck komme ein spezifischer Antennenkorrekturfaktor «Kiantenna» zur Anwendung, der den allenfalls vorhandenen Unterschieden zwischen dem Antennendiagramm des gemessenen Signalisie-