d) Mit Blick auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung ist auch die Kritik des Beschwerdeführers am QS-System unbegründet. Das Bundesgericht hat das QS-System in verschiedenen Urteilen, insbesondere im Leiturteil vom 14. Februar 2023 zu adaptiven Antennen, als wirksames und ausreichendes Instrument zur Kontrolle der Emissionsbegrenzungen bezeichnet.15