Unter den gegebenen Umständen ist entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers nicht zu befürchten, dass die nichtionisierende Strahlung der geplanten Antennen bei den Bewohnerinnen und Bewohnern des nahe gelegenen Alters- und Pflegeheims der Altersbetreuung Worb zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt. Es ist Aufgabe des BAFU, neue Studien auf ihre Evidenz und Aussagekraft zu prüfen und gegebenenfalls dem Verordnungsgeber eine Anpassung der Grenzwerte zu beantragen. Die Beschwerde erweist sich in diesem Punkt als unbegründet.