vom 21. Februar 2024 E. 4, VGE 2020/100 vom 21. Februar 2024 E. 4, VGE 2020/375 vom 21. Februar 2024 E. 4). Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass im jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden könne, dass das Verordnungsrecht dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand über die von Mobilfunkantennen ausgehenden Gesundheitsgefahren hinreichend Rechnung trägt. Unter den gegebenen Umständen ist entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers nicht zu befürchten, dass die nichtionisierende Strahlung der geplanten Antennen bei den Bewohnerinnen und Bewohnern des nahe gelegenen Alters- und Pflegeheims der Altersbetreuung Worb zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt.