8/19 BVD 110/2021/52 sprechenden am rechtskonformen Betrieb der Antenne und verweist zum Beweis wiederum auf Unterlagen der D.________ GmbH. b) Das Bundesgericht und das Verwaltungsgericht des Kantons Bern haben sich mit den Rügepunkten bezüglich des Gesundheitsschutzes, des Anlagegrenzwerts, des QS-Systems und der Messmethode detailliert befasst und dabei auch den aktuellen Stand der Wissenschaft berücksichtigt.