a) Unter Bezugnahme auf den Sondernewsletter der BERENIS vom Januar 2021 vertritt der Beschwerdeführer zusammenfassend die Ansicht, dass die Grenzwerte der NISV angepasst werden müssten. Er kritisiert ausserdem, dass das QS-System nicht geeignet sei, die Einhaltung der Grenzwerte durch adaptive Antennen zu überwachen und dass es keine taugliche Methode zur Messung der Strahlung von adaptiven Antennen gebe. Wegen Bedenken am korrekten Vollzug durch das AUE fordert der Beschwerdeführer in der Stellungnahme vom 16. Juni 2023 sodann, dass ihm im Falle der Baubewilligung die Resultate der Abnahmemessungen und der vollständige Messbericht zur Verfügung gestellt werden.