e) Soweit der Beschwerdeführer die Rechtmässigkeit der rechnerischen Beurteilung der nichtionisierenden Strahlung von adaptiven Antennen aufgrund einer «Worst-case»-Betrachtung infrage stellt, ist Folgendes festzuhalten: Das Bundesgericht hat sich im Leitentscheid 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 (Fall Steffisburg) eingehend mit adaptiven Antennen befasst, die nach einem «Worst-case»-Szenario beurteilt wurden. Die Behauptung des Beschwerdeführers in seiner Eingabe vom 9. Mai 2023, das Leiturteil des Bundesgerichts 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 betreffe nicht adaptive, sondern konventionelle Antennen, ist falsch.