(Revision: 1.178) sind die für die Berechnung der Immissionsfeldstärke erforderlichen Parameter, namentlich die beantragten Sendeleistungen, aufgeführt. Diese sind Bestandteil der Baubewilligung und verbindlich. Sollte die Beschwerdegegnerin die adaptiven Antennen zu einem späteren Zeitpunkt mit einer höheren Sendeleistung betreiben wollen, müsste sie dafür ein neues Baugesuch einreichen. Weitere Abklärungen zu den technisch maximal möglichen Antennenleistungen der adaptiven Antennen des geplanten Antennentyps sind nicht erforderlich.