b) Die Beschwerdegegnerin hält in ihrer Beschwerdeantwort fest, das Standortdatenblatt entspreche den massgeblichen Vorgaben und sei vom AUE geprüft worden. Die elektrische Feldstärke hänge nicht nur von der Distanz zwischen Antennen zu den OMEN ab, sondern von verschiedenen Parametern wie vertikaler und horizontaler Winkel, horizontaler und vertikaler Abstand, der Bauweise der Gebäude und anderem mehr. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Orte, die näher bei einer Mobilfunkanlage liegen, weniger stark belastet werden als Orte, die weiter entfernt sind.