Der Abstand zwischen dem OMEN 3 (Altersheim, H.________strasse 1 dritter Stock) und der Mobilfunkanlage betrage 61.10 m, woraus sich eine elektrische Feldstärke von 5.54 V/m ergebe. Demgegenüber betrage die Immissionsfeldstärke am OMEN 6 (H.________strasse 6 drittes Obergeschoss) nur 5.95 V/m, obwohl der Abstand der Antenne zum nächstgelegenen OMEN 6 24.30 m betrage und sie sich praktisch in der gleichen Senderichtung und Höhe wie der OMEN 3 befinde. Es sei nicht nachvollziehbar, dass bei weniger als der Hälfte des Antennenabstandes zwischen OMEN 3 und OMEN 6 eine Differenz der elektrischen Feldstärke von nur 0.4 V/m resultiere.