4. Baugesuchsunterlagen, Immissionsprognose a) Der Beschwerdeführer moniert, die Vorinstanz habe zu Unrecht die Immissionsprognose der Beschwerdegegnerin und die Beurteilung des AUE übernommen. Das Standortdatenblatt sei nicht nachvollziehbar bzw. vermutlich nicht sorgfältig erstellt worden und möglicherweise falsch. Der Abstand zwischen dem OMEN 3 (Altersheim, H.________strasse 1 dritter Stock) und der Mobilfunkanlage betrage 61.10 m, woraus sich eine elektrische Feldstärke von 5.54 V/m ergebe.