Das Baugesuch umfasst dementsprechend keine Sendeantennen, bei denen ein Korrekturfaktor angewendet wird. Dies ergibt sich auch aus dem Standortdatenblatt vom 30. März 2020 (Revision: 1.178), das dem angefochtenen Bauentscheid vom 26. Februar 2021 zugrunde liegt. Im vorliegenden Fall wurde das umstrittene Antennenprojekt nach dem vom BAFU empfohlenen «Worst-Case-Szena- rio» beurteilt. Dieses beinhaltet keinen Korrekturfaktor und auch keine Mittelung der Sendeleistung über einen Zeitraum von sechs Minuten.