Unter der Bedingung, dass der Betrieb auf konventionelle Antennen begrenzt bleibe und die «kantonalen Leitbehörden» durch Abnahme- und Kontrollmessungen sicherstellen könnten, dass die Grenzwerte der NISV eingehalten würden, werde er seine Beschwerde unverzüglich zurückziehen. Mit Verfügung vom 24. Mai 2023 forderte das Rechtsamt die Gemeinde Worb auf, die in den Vorakten fehlenden Unterlagen einzureichen. 6. Mit Instruktionsverfügung vom 7. Juni 2023 teilte das Rechtsamt dem Beschwerdeführer mit, dass für die geplanten Antennen kein Korrekturfaktor auf die maximale Sendeleistung angewendet werden könne, da diese weniger als acht separat ansteuerbare Antenneneinheiten (sog.