Mit Schreiben vom 9. Mai 2023 teilte der Beschwerdeführer mit, dass er an seiner Beschwerde festhalte. Er begründete dies damit, dass das Bundesgerichtsurteil 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 in Bezug auf adaptive Antennen kein Grundsatzurteil sei, sondern konventionelle Antennen betreffe, wie sie für «5G-wide» eingesetzt würden. Unter der Bedingung, dass der Betrieb auf konventionelle Antennen begrenzt bleibe und die «kantonalen Leitbehörden» durch Abnahme- und Kontrollmessungen sicherstellen könnten, dass die Grenzwerte der NISV eingehalten würden, werde er seine Beschwerde unverzüglich zurückziehen.