In ihrer Beschwerdeantwort vom 20. April 2021 beantragte die Beschwerdegegnerin, die Beschwerde und sämtliche Verfahrensanträge seien abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. Das AUE hielt in seiner Stellungnahme vom 22. April 2021 fest, seine Beurteilung habe ergeben, dass die Anlage die Bestimmungen der NISV mit Auflagen erfülle und bewilligungsfähig sei. Weiter hielt das AUE fest, dass der Fachbericht Immissionsschutz vom 22. Juni 2020 nicht angepasst werden müsse und weiterhin Gültigkeit habe. Ohne einen Antrag zu stellen, erklärte die Gemeinde Worb in ihrer Stellungnahme vom 28. April 2021, sie halte an ihren bisherigen Stellungnahmen und am Bauentscheid vom 26. Februar 2021 fest.