Die Beschwerde richtet sich im Wesentlichen gegen den Betrieb der adaptiven Antennen. Der Beschwerdeführer befürchtet insbesondere, dass die nichtionisierende Strahlung der geplanten Antennen bei zahlreichen Bewohnerinnen und Bewohnern des nahe gelegenen Alters- und Pfle- 2/19 BVD 110/2021/52