4. Das Beschwerdeverfahren sei zu sistieren, mindestens bis ein Entscheid des Baurekursgerichts Zürich zum Fall Winterthur (Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Urteil vom 15.01.2021 VB.2020.00544) vorliegt über die in Frage gestellte Beurteilungsmethode von adaptiven Mobilfunkantennen. Siehe Beilage 5 und 6 5. Das Beschwerdeverfahren sei zu sistieren bis das BAFU die neue Risikobewertung aufgrund des BE- RENIS-Sondernewsletters vom 22.1.2021 ausgewertet und gegebenenfalls der Bundesrat über neue Grenzwerte entschieden hat. Siehe u.A. ab Ziffer 18, hier folgend Der Beschwerdeführer stellt zudem folgende Verfahrensanträge: