1. Der Entscheid der Vorinstanz sei aufzuheben und die baurechtliche Bewilligung für den Um / Ausbau der bestehenden Mobilfunkantenne sei der Beschwerdegegnerin B.________ zu verweigern. Die Baubewilligung vom 26.02.2021 sei zu widerrufen. Siehe Beilage 1 2. Die Verfassungs- und Gesetzeswidrigkeit von Anhang 1 Ziff. 63 der NISV sei festzustellen. Siehe u.A. Ziffer 23 bis 25 sowie ab Ziffer 30, hier folgend 3. Das Beschwerdeverfahren sei zu sistieren bis die massgeblichen Grundlagen über die Beurteilung adaptiver Antennen erarbeitet sind und ein auditiertes Qualitätssicherungssystem sowie ein taugliches Messverfahren für adaptive Antennen vorliegt.