2. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen der Beschwerdeführer Einsprache. Das Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, führte im Fachbericht Immissionsschutz vom 22. Juni 2020 aus, die geplante Mobilfunk-Basisstation erfülle die gesetzlichen Anforderungen und der Anlagegrenzwert werde rechnerisch bei sämtlichen Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) eingehalten. Mit Bauentscheid vom 26. Februar 2021 erteilte die Gemeinde Worb für das Vorhaben die Baubewilligung. 3. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 24. März 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er stellte folgende Anträge: