Die Beschwerdegegnerin plant, die bestehende Rohrantenne (sog. Tri-Sector-Pipe-Antennas), die sich an der Spitze des 20 m hohen Sendemastes befindet, durch drei modernere Antennenkörper zu ersetzen. Gemäss Standortdatenblatt vom 30. März 2020 (Revision: 1.178) sollen sechs Sendeantennen zum Einsatz gelangen, wovon drei in den Frequenzbändern 1.8 – 2.6 Gigahertz (GHz) und drei Sendeantennen in der Frequenz 3.6 GHz senden sollen. Es ist möglich, die Sendeantennen im Mobilfunkstandard 5G (New Radio) zu betreiben. Gemäss dem Standortdatenblatt vom 30. März 2020 (Revision: 1.178) ist für keine der Sendeantennen ein adaptiver Betrieb unter Nutzung eines Korrekturfaktors beantragt.