b) Bei diesem Ausgang erübrigt sich, auf die weiteren Rügen der Beschwerdeführenden einzugehen. Auf den von den Beschwerdeführenden 2 bis 8 im Zusammenhang mit der Rüge der Erschliessung und Verkehrssicherheit beantragten Fachbericht des Tiefbauamtes des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I, konnte daher verzichtet werden. Die massgeblichen Sachverhaltselemente konnten schliesslich anhand der zur Verfügung stehenden Akten und Pläne sowie der vorhandenen Fotos genügend überprüft bzw. festgestellt werden. Auf den von den Beschwerdeführenden 2 bis 8 und vom Beschwerdeführer 9 beantragten Augenschein konnte daher ebenfalls verzichtet werden, da von diesem Beweismittel keine neuen relevanten