GBR als quartiertypisch definierten Vorgaben, welche von zweigeschossigen Bauten sprechen. Vielmehr handelt es sich – zumindest optisch – um ein viergeschossiges Bauwerk (vgl. S. 26 OLK-Bericht), welches auch in deutlichem Widerspruch zur gelebten Realität in diesem Strukturgebiet steht (vgl. Fotodokumentation OLK- Bericht). In Kombination mit dem nicht strukturgebietskonformen Flachdach tritt der Neubau als übermässige Kubatur in Erscheinung, welche die von der OLK zu Recht als prägend bezeichnete Einheitlichkeit der Dachlandschaft mit regelmässiger Abfolge von Dachfläche und Raumlücke beeinträchtigt.