Sowohl der aktuelle Parzellenplan und das Orthofoto um 2018 (S. 9 OLK-Bericht) als auch das aktuelle Luftbild auf Google Maps bestätigen die Umschreibung der kantonalen Fachbehörde, welche von einer relativ streng taktmässig gesetzten Bebauung entlang von Z.________gasse und AA.________strasse mit grossen, vorgelagerten Gärten als charakteristischem Bebauungsmuster des betreffenden Strukturgebiets S I nordöstlich der U.________strasse spricht. Auch die strassenseitig einheitliche Gebäudeflucht in diesem Gebiet sowie die Homogenität der Gebäudegrössen in Bezug auf ihre Grundrisse (der sog. Fussabdruck) ist auf diesen Ansichten aus der Vogelperspektive klar erkennbar.