Würde dies auf das Strukturgebiet S I im Bereich des strittigen Neubaus nicht zutreffen, so wäre es im Rahmen der Nutzungsplanung nicht dieser Kategorie zugeordnet worden. Die OLK vermag zudem mit ihren Ausführungen und den beigefügten Kartenausschnitten und Fotos überzeugend aufzuzeigen, dass die bestehende Bebauungsstruktur im betreffenden Strukturgebiet S I – mit wenigen Ausnahmen – sehr wohl durch die in Anhang 4 Ziff. 4.3 aufgeführten Merkmale geprägt ist.