Es mag zwar sein, dass diese Merkmale in den verschiedenen Strukturgebieten S I innerhalb der Stadt nicht in genau gleicher Ausprägung anzutreffen sind. Dennoch zeichnen diese Merkmale gemäss dem kommunalen Gesetzgeber die typische Bebauung dieser Strukturgebiete S I aus. Würde dies auf das Strukturgebiet S I im Bereich des strittigen Neubaus nicht zutreffen, so wäre es im Rahmen der Nutzungsplanung nicht dieser Kategorie zugeordnet worden.