Es ist offensichtlich, dass vor allem der starke Massstabssprung des geplanten Neubaus auf Parz. R.________ die ausgewogene Gesamterscheinung des benachbarten Wohnhauses U.________strasse nachhaltig beeinträchtigen könnte, insbesondere auch in dessen Hauptansicht aus verschiedenen Perspektiven aus der U.________strasse. Die im Kontext überdimensionierte Volumetrie, gepaart mit einer quartierfremden Dachzone, liesse den geplanten Neubau zweifellos als Fremdkörper erscheinen, der im übergeordneten Quartierbild als störend empfunden würde. Im vorliegenden Fall würde der projektierte Neubau den denkmalpflegerischen Wert der Liegenschaft U.________strasse zweifellos erheblich vermindern.»