Der künftige Restgarten würde nicht mehr dem einheitlichen Charakter der übrigen Gärten vor den reformbarocken Wohnhäusern zwischen AD.________weg und U.________strasse entsprechen. Dieses faktische Eingreifen des Strassenraums in den trotz Garagenpavillon bis heute geschlossen wirkenden Garten würde das Erscheinungsbild des vorgelagerten Grünraums erheblich schmälern und sich damit negativ auf die räumlich überzeugende Abfolge intakter Gärten entlang der U.________strasse auswirken.