Noch problematischer ist allerdings, dass im südlichen Gartenbereich nicht nur die Rampeneinfahrt zur Tiefgarage zu stehen kommt (zuzügl. Containerabstellplatz), sondern auch ein Wendeplatz und ein Besucherparkplatz. Diese Verkehrsflächen reichen bis in die Mitte des heutigen Gartens (ab östlicher Parzellengrenze ca. 12.5 m), wodurch dessen Gesamtfläche nicht nur markant beschnitten würde, sondern sich der Ausdruck des vorgelagerten Grünraums gesamthaft nachteilig veränderte. Der künftige Restgarten würde nicht mehr dem einheitlichen Charakter der übrigen Gärten vor den reformbarocken Wohnhäusern zwischen AD.________weg und U.________strasse entsprechen.