«Dass eine gartenstadtähnliche Durchgrünung unbedingt gewahrt werden sollte, postuliert bereits das ISOS bezüglich des Erhaltungsziels B (was für den Perimeter gilt, in welchem das fragliche Strukturgebiet mehrheitlich liegt). Die durchgehende Einfriedung, wie sie Anhang 4 Ziff. 4.3 GBR fordert, ist im Bereich der Doppelgarage (Nr. 19b/21a) schon seit längerem unterbrochen. Dieser Bruch soll gemäss Projekt beibehalten werden, um die Zufahrt zur Einstellhalle zu gewährleisten. Damit verschwindet jedoch auch der Lattenzaun, der bisher von der strassenbegleitenden Einfriedung zum Gartenpavillon führt.