Die vorgeschlagene Massdefinition für Neubauten könnte dazu führen, dass je nach Grundstück entsprechend grösser dimensionierte Neubauten möglich würden – so wie im vorliegenden Fall. Doch würde mit sukzessive unterschiedlich dimensionierten Gebäuden letztlich die vorherrschende Bebauungsstruktur, die für das Gebiet massgebend sein soll, laufend verwässert, was den Schutzabsichten des besagten Strukturgebiets zuwiderliefe. […]» Zur Einordnung der geplanten Umgebungsgestaltung in das umliegende Umgebungsbild führte die OLK sodann Folgendes aus: