Hinsichtlich der Ansicht des FBA, wonach ein Neubau maximal 2/5 der Parzelle betreffen darf bzw. im Umkehrschluss 3/5 der Parzelle frei erhalten und als Grünraum hochwertig gestaltet werden muss (Bericht vom 7. April 2021, Ziffer 1), äusserte sich die OLK wie folgt: