- Er überschreitet die zulässige Gebäudefläche von maximal 150 m2. - Die Artikulierung seiner Dachzone weicht erheblich von jener der übrigen Bauten im Strukturgebiet ab. - Das Erscheinungsbild des Baukörpers hat in seiner Gesamtheit keinen Bezug zur vorherrschenden Bebauung im Strukturgebiet. - Die Verkehrsfläche bei der Tiefgarageneinfahrt greift massiv in den südöstlichen Gartenbereich ein.