zumeist am Rand der Gebiete, bei Strassenkreuzungen oder am Übergang zu benachbarten Zonen. Und wenn einzelne Gärten im Bewuchs ausgedünnt sind oder mal eine Einfriedung gänzlich fehlt, dann schmälert dies die grundsätzliche Aussage zu besagten Strukturgebieten in ihrer Gesamtheit keineswegs.» Zur Einordnung des geplanten Neubaus in diese Umgebung führt die OLK folgendes aus: