Trotz unterschiedlicher Entwurfshaltung sind – von wenigen Ausnahmen abgesehen – allen Liegenschaften der Erstbebauung wesentliche Strukturmerkmale gemein, die in Anhang 4 Ziff. 4.3 GBR genannt werden: Offene Bauweise mit minimalen Abständen, strassenseitig einheitliche Gebäudeflucht, Gebäudegrundfläche geringer als 150 m2 und Gebäudelänge von geringer als 15 m, zweigeschossige Bauten mit quadratnahem Grundriss, geschlossenes Strassenbild mit durchgehenden Einfriedungen, starke Durchgrünung. In dieser Auswahl nicht erwähnt ist ein weiteres kennzeichnendes Strukturelement, das den Charakter des gesamten Quartiers entscheidend mitprägt: