Der FBA ist in der durchaus kontroversen Beurteilung zum Schluss gekommen, dass unter Einhaltung der im Bericht des FBA festgehaltenen Punkte eine gute Gesamtwirkung sowie die Sicherstellung des Strukturerhalts gewährleistet ist.» b) Die OLK nahm mit Bericht vom 12. August 2021 inkl. kommentierter Fotodokumentation zum Bauvorhaben Stellung. Dabei umschreibt die Fachbehörde das Ortsbild in der unmittelbaren Umgebung des Bauvorhabens und im betreffenden Strukturerhaltungsgebiet S I wie folgt: