Der FBA ist für die Beurteilung von Bauten in Strukturgebieten zuständig. Die Beurteilung orientiert sich an den Strukturbeschrieben im Anhang des Baureglements und stützt vor allem auch die tatsächlich vor Ort vorherrschenden Strukturen ab (Begehungen vor Ort). Die Strukturbeschriebe können daher nicht als Ersatz für baupolizeiliche Masse (massgebend) dienen, sondern haben hinweisenden Charakter. Aus Sicht des FBA ist auch innerhalb eines Strukturgebiets eine massvolle Verdichtung möglich, sofern die Strukturerhaltungsziele berücksichtigt werden.