In der Beurteilung des FBA wurde das vorliegende Projekt damit als im Rahmen der Strukturerhaltungsziele denkbar eingestuft und die Gestaltung insgesamt als gut beurteilt. Es ist in der Betrachtung des FBA nicht zwingend, bestehende Architekturen eins zu eins in Neubauten wieder abzubilden oder gar nachzuahmen. Dennoch müssen Bauten sich gut in die bestehende Struktur einfügen, was in diesem Fall bejaht wird, wenn auch nicht alle Vorgaben bzw. Empfehlungen des FBA umgesetzt wurden (Vorsprung EG-Zimmer, Reduktion Parkplätze). 3. Fazit und Schlussbemerkungen