Innerhalb dieser Parameter wurde eine moderate Vergrösserung des Fussabdrucks bwz. eine gewisse Verdichtung des Gebiets als zulässig erachtet und als mit den Strukturerhaltungszielen vereinbar erachtet. Bezüglich der Bauten wurde festgehalten, dass diese vornehmlich – neben einer allgemein hohen baulichen Qualität – als einfache aber differenziert ausgestaltete Volumen in Erscheinung treten. An verschiedenen Stellen sind zudem «störende» Elemente wie Carports oder kleinere Anbauten bereits vorhanden. Grundsätzlich wird der prägende Villencharakter der Bauten zu einer zu vermeidenden Wirkung eines «Blocks» gegenübergestellt, wie er in Regelbauzonen zu finden ist.