Hierbei wurde unter anderem festgehalten, dass die ausgeprägten Längsparzellen bzw. die Stellung der Gebäude innerhalb dieser Parzellen sowie das Verhältnis von überbautem zu unüberbautem Freiraum ein spezifisches Merkmal dieses Gebiets darstellt. Festgehalten wurde in diesem Sinn, dass ein Neubau maximal 2/5 der Parzelle betreffen darf bzw. im Umkehrschluss 3/5 der Parzelle frei erhalten und als Grünraum hochwertig gestaltet werden muss, Fluchten zu bestehenden Bauten sind zu referenzieren. Innerhalb dieser Parameter wurde eine moderate Vergrösserung des Fussabdrucks bwz.