Neben den allgemeinen Kriterien einer guten Gesamtwirkung gemäss Art. 5 Abs. 1 haben sich Baugesuche in Strukturgebieten vorab an der vorherrschenden Struktur zu orientieren. Die Strukturbeschriebe (Anhang 4 des Baureglements) dienen dabei als Anhaltspunkt. Die in den Beschrieben genannten Masse haben jedoch hinweisenden Charakter und stellen keine eigentlichen baupolizeilichen Masse dar; vielmehr müssen Projekte im Einzelfall durch den FBA spezifisch und ganzheitlich bezüglich ihrer gestalterischen Wirkung und Einbettung in das umliegende Quartier beurteilt werden. […] 1. Charakterisierung der Umgebung des Bauvorhabens / Strukturgebiet S I im Bereich der U.________strasse