Baudenkmälern müssen also weitergehende Einschränkungen in Kauf nehmen. Was das im konkreten Fall heisst, hängt vom Schutzbedarf des Baudenkmals und seiner Stellung in der Umgebung einerseits und dem Interesse der Veränderung dieser Umgebung andererseits ab.22 Bei diesen Vorschriften zum besonderen Landschaftsschutz handelt es sich um kantonale Regeln. In diesem Zusammenhang spielt die Gemeindeautonomie – anders als bei den kommunalen Zonen- und Ästhetikbestimmungen – keine Rolle. Die unmittelbar benachbarte Liegenschaft U.________strasse ist im Bauinventar als erhaltenswert eingestuft und wird darin wie folgt charakterisiert: