Art. 34 (Erhaltungs- und Entwicklungsgebiete, Strukturgebiete S) 1 Stellung, Volumen und Typologie der Gebäude, Aussenräume, Durchgrünung und Baumbestand prägen den typischen Quartiercharakter der Strukturgebiete. Wichtig für die Erneuerung und Entwicklung dieser Gebiete ist in der Regel die Beachtung der genannten Merkmale und nicht die Erhaltung der einzelnen Bauten. Bei Neu-, Ersatz- oder Umbauten sind die prägenden Elemente und Merkmale zu beachten. 2 Die prägenden Elemente und Merkmale der einzelnen Strukturgebiete werden im Anhang 4 Ziff. 4.3 BR aufgelistet.