Mit der Volumensetzung würden die Eigenschaften des Ortes aufgenommen. Durch die gewählte Setzung werde der grösstmögliche Aussenraum gebildet und der Grünraum werde gewahrt. Die Gestaltungselemente seien von den ortsüblichen Typologien übernommen worden. Das Projekt orientiere sich am Charakter einer Stadtvilla. Die Parkplätze würden im Untergeschoss untergebracht. Das Gebiet verlange nicht eine Beschränkung auf ein Einfamilienhaus mit dem Charakter aus der Zeit der bestehenden Bauten. Es müsse zudem nicht zwingend jeder Punkt der im GBR aufgeführten, charakteristischen Merkmale dieser Zone erfüllt sein. Massgebend sei der Gesamtcharakter.