Eine Ähnlichkeit mit den umliegenden Villen mit zwei Vollgeschossen, wohlproportionierten Fenstern und eleganten steilen Walmdächern und damit der vorherrschenden Bauweise sei beim besten Willen nicht erkennbar. Auch die grossen Balkone seien ortsuntypisch und würden sich so im ganzen Quartier nicht finden. Von einer guten Einordnung könne keine Rede sein. Das vierstöckige Gebäude überschreite mit 11.85 m selbst die zulässige Gebäudehöhe in der Zone W3. Dies zeige, dass der Neubau erst Recht nicht die deutlich filigraneren Vorgaben des Strukturgebiets S I umsetze.