Es werde vollständig ausgeblendet, dass gemäss diesen Strukturmerkmalen nur zweigeschossige Bauten mit quadratnahem Grundriss und einer Gebäudegrundfläche von geringer als 150 m2 zulässig seien. Auf die Umgebung und die natürlich gewachsene Struktur des Quartiers werde nicht eingegangen. Die Visualisierung zeige einen grossen, klobigen Bau mit vier Geschossen, vorgelagerten und überdachten Balkonen und bodentiefen Fenstern. Eine Ähnlichkeit mit den umliegenden Villen mit zwei Vollgeschossen, wohlproportionierten Fenstern und eleganten steilen Walmdächern und damit der vorherrschenden Bauweise sei beim besten Willen nicht erkennbar.