Die von der Beschwerdegegnerin vorgebrachten Einwände gegen den Beizug der OLK erweisen sich als unbegründet. Es besteht entsprechend kein Anlass, den eingeholten OLK-Bericht aus den Akten zu weisen. 5. Ortsbild- und Denkmalschutz: Ausgangslage und Standpunkte a) Der umstrittene Neubau weist eine Länge von 17 m und eine Breite von 13 m auf und verfügt neben dem Untergeschoss über vier Geschosse (Erdgeschoss, 1. Obergeschoss, 2. Obergeschoss, Attikageschoss), wobei das Attikageschoss im Vergleich zum darunterliegenden Geschoss nur geringfügig zurückversetzt ist. Die Gebäudehöhe bis und mit Brüstung des