Stadt, wonach der nordostseitige Gebäudevorsprung im Bereich des Treppenhauses untergeordneter Natur ist und damit für das Erscheinungsbild nicht wesentlich ist. Insgesamt wurde das Vorhaben mit den aufgestellten Profilen genügend veranschaulicht und damit interessierte Personen in ausreichender Weise auf das Projekt aufmerksam gemacht. Die Details des Vorhabens konnten die Beschwerdeführenden und weitere Interessierte danach der Publikation und den aufgelegenen Plänen entnehmen. Der Einwand der Beschwerdeführenden 2 bis 8 erweist sich entsprechend als unbegründet. 4. Ortsbild- und Denkmalschutz: Beizug der OLK