Gemäss Angaben der Vorinstanz im angefochtenen Entscheid (S. 6) hat das Bauinspektorat vor Ort eine Profilkontrolle vorgenommen und festgestellt, dass die zwingend erforderlichen Punkte gemäss BewD grundsätzlich korrekt profiliert sind.12 Im Bereich der Südwestfassade des Bauvorhabens hätten nicht alle Profile gestellt werden können, da sich die massgebenden Punkte innerhalb der bestehenden und abzubrechenden Gebäudevolumens befänden. Die nördliche Ecke des neuen Gebäudes habe verortet werden können, jedoch sei die Angabe mittels Profil nicht möglich, da sich dort die bestehende oberirdische Stromzuleitung des Gebäudes befinde.