Die Parteien erhielten Gelegenheit, zum Ergebnis des Beweisverfahrens Stellung zu nehmen. Davon machten die Stadt Thun und die Beschwerdegegnerin mit jeweiliger Stellungnahme vom 9. September 2021, die Beschwerdeführenden 2 bis 8 mit Eingabe vom 10. September 2021, die Beschwerdeführerin 1 mit Stellungnahme vom 13. September 2021 und der Beschwerdeführer 9 mit Stellungnahme vom 22. September 2021 Gebrauch. 6. Auf die Rechtsschriften und den Fachbericht der OLK wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen